Regionalbauernverband RBV Döbeln – Oschatz e. V.
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08.01.2014

Pflicht zur Beantragung einer Sachkundenachweiskarte im Pflanzenschutz und zur Fortbildung

Personen, die gewerblich Pflanzenschutzmittel anwenden abgeben oder zum Pflanzenschutz beraten, benötigen künftig auf der Grundlage des Pflanzen-schutzgesetzes vom 14.02.2012 eine Sachkundenachweiskarte. Zu dem Per-sonenkreis der Anwender zählen neben den Landwirten und Gärtnern auch Mit-arbeiter der Kommunen, Hausmeister sowie alle Dienstleister, die Pflanzen-schutzmittel ausbringen.
Keine Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleigartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zuge-lassen sind.

Sachkundenachweiskarte beantragen
Die Sachkundenachweiskarte kann ab sofort beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beantragt werden .Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung in Kopie beizufügen.
Personen, die derzeit sachkundig sind, müssen bis 26. Mai 2015 den Antrag an das LfULG senden. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Bei der elektronischen Zusendung sind die Nach-weise in lesbarer Form einzuscannen. Das Antragsformular und die Übersicht zu den anerkannten Berufsabschlüssen für eine Sachkundenachweiskarte sind im Internet abrufbar. Wird bis 26. Mai 2015 kein Antrag eingereicht gilt die bisherige Sachkunde nur noch bis zum 26. November 2015.
Die Ausstellung der Sachkundenachweiskarte ist kostenpflichtig und beträgt 30 Euro.

Regelmäßig Fortbildungen besuchen
Alle Sachkundigen sind weiterhin verpflichtet innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Für Sachkundige, die am 14. Februar 2012, dem Tag an dem das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft trat, sach-kundig waren, begann die erste Dreijahresfrist bereits am 1. Januar 2013 und endet am 31. Dezember 2015. Für Personen, die sich ab dem 14. Februar 2012 in einer Aus-, Fort- und Weiterbildung befanden bzw. befinden, beginnt der Zeitraum ab der erstmaligen Ausstellung der Sachkundenachweiskarte.
Sobald Fortbildungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde in Sachsen angeboten werden, informiert das LfULG im Internet, im Warndienst und im Infodienst Landwirtschaft.

Link: Hinweise zur Pflanzenschutzsachkunde und das Antragsformular für die Sachkundenachweiskarte finden Sie unter:
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/11900.htm

Antragstelle Sachkundenachweiskarte:

LfULG, Außenstelle Rötha
Frau Schuster (Tel.: 034206 589-15), Frau Groß-Ophoff (Tel.: 034206 589-51)
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha
Fax: 034206-589-60
E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde.LfULG@smul.sachsen.de

Ansprechpartner LfULG Fortbildung:
Herr Prkno (Tel.: 0351 8928-3405)
E-Mail: ingolf.prkno@smul.sachsen.de



Link:  
Antrag Sachkundenachweis



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