Regionalbauernverband RBV Döbeln – Oschatz e. V.
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12.08.2020

Wie war denn der Mittelabruf?

Mutterkuh.jpg
Im Juni gab es bei Facebook einen Beitrag zur Förderung der Haltung von Mutterkühen auf Stroh! Geteilt über SACHSENS BAUERN - wer nachlesen möchte!
Diese Zeilen wurden auch an unser SÄCHSISCHES Staatsministerium. Kurz den Inhalt aufgezeigt:
Das Landwirtschaftsministerium förderte den Stallumbau für das Halten von Mutterkühen im Laufstall auf Stroh zu besserem Tierwohl.
Aus der Förderung ausgeschlossen werden alle, die nicht mindestens 29 GV (Großvieheinheit: 1 Kuh = 1 GV ) halten.
Staatsminister Günther setzte sich als er noch nicht Minister war, für Kleinstbetriebe, regionale Kreisläufe und Grünlanderhalt ein. Hier aber schließt er gerade die Betriebe, die er liebte von der Förderung aus!
Auf die Bedeutung kleinerer Betriebe wurde hingewiesen:
Die Rinder, auch Schafe pflegen das Grünland und halten die Landschaft so offen, wie sie ist. Dadurch hat sich ein Lebensraum gebildet für Rehe, Wildhasen, Fuchs und Dachs... Verschiedenste seltene Insekten aber auch Fliegen und Mücken bilden die Nahrungsgrundlage für eine ganze Reihe von Echsen, Frösche, Kröten und vor allem Singvögeln. In und an den Ställen leben Rauch- und Mehlschwalben.
Es gib Brutplätze von Amseln, Gartenrotschwänzchen, Zaunkönig, Blau- und Kohlmeise, … und natürlich der Spatzen. All diese Brutplätze liegen unmittelbar am oder im Stall und profitieren von dem Nahrungsangebot, welches auch durch ”wenigen“ Rinder einschließlich des Misthaufens bzw. der Exkremente auf der Weide geschaffen wird…
Es wurde an unseren Staatsminister appelliert, diese Richtlinie auch für Mutterkuhalter mit weniger als 29 GV zu öffnen. Gleichzeitig wurde angemahnt, dass auch die Förderung der Bauern, die weniger als 50 Schafen sehr wichtig ist.

Das Antwortschreiben aus dem Ministerium war sehr ernüchternd. Die Auszahlung von weniger als 2.500 € ist laut Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Haushaltsordnung nicht möglich. Die 2.000 € wären schon eine Ausnahme! Ein weiteres Argument war das zu Verfügung stehende Finanzvolumen. Hier meine Frage dazu?
WURDE DIE FINANZIELLE MITTEL FÜR DIESE FÖRDERUNG BEI UNS IN SACHSEN AUSGESCHÖPFT?
Ich zitiere nun weiter aus dem Antwortschreiben: "Bei der von Ihnen angesprochenen Förderung der Schaf-und Ziegenhaltung mussten ebenfalls bestimmte Vorgaben wie bei der Förderung Tierwohl Mutterkühe eingehalten werden"




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